Ich möchte nicht dass meine Spenden ab 2017 automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Ich erkläre mich damit einverstanden, daß diese daher nicht als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sind.
Erklärung (Stand Juni 2016):
Für bestimmte Sonderausgaben, nämlich u.a. Spenden im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz wird für Zahlungen ab dem Jahr 2017 ein verpflichtender automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingeführt.
Möchte der Steuerpflichtige keine Datenübermittlung und automatische Berücksichtigung, ist er nicht gehindert, Spenden zu leisten; in diesem Fall ist allerdings die steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Steuerpflichtige verzichtet damit auf die steuerliche Berücksichtigung, was ihm bisher auch frei gestanden ist.
Es ist daher auch nicht vorgesehen, die Sonderausgaben selbst über die Steuererklärung in der Veranlagung geltend zu machen.
FAQ automatische Datenübermittlung SA